Wie sahen Künstlerverträge für Notenrollen aus?

Birgit Heise und ihr Team haben einen sehr interessanten Artikel in der DMM (Sep 2017) veröffentlicht – Thema: Die Künstlerverträge von Hupfeld. Diese Unterlagen sind Teil einer sehr umfangreichen Sammlung von originalen Hupfeld Dokumenten im Sächsischen Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig.

Mehr als 180 Künstler, darunter Grieg, Reisenauer, Reinecke, Leschetizky, von Sauer u.v.m. und deren Verträge sind dort dokumentiert – mit Details zu Preisen, Musikstücken, Rechten etc.. Unklar ist noch, warum nicht alle Vertragsunterlagen hier zu finden sind.

Sehr interessant auch die Querverweise zu Verträgen mit dem „Konkurrenten“ M. Welte & Söhne in Freiburg. In aller Regel war dem Künstler untersagt, gleiche Stücke bei der Konkurrenz aufzunehmen. Auch die Hinweise auf „dynamische Vortragsanweisungen“ für den redaktionellen Prozess sind sehr wertvoll. Je populärer der Künstler, desto höher die Vergütung und desto größer dessen Freiheiten im Vertragstext. Im Prinzip genau wie heute.

Die Verträge waren i.d.R. zweiseitige Standardverträge mit individuellen Anpassungen. Diese erhaltenen Hupfeld Dokumente sind aktuell die einzige Dokumentation dieser vertraglichen Basis zwischen Künstler und Unternehmen. Wertvolle persönliche Kommentare finden sich verstreut in Tagebüchern und Briefen der einzeln Künstler. Wir sind sicher, es werden noch sehr wichtige Entdeckungen in naher Zukunft gemacht werden.

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