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Gewährleistung bei Pianos?

Gleich vorneweg – die folgenden Aussagen ersetzen keine Rechtsberatung und erheben keinen Anspruch auf Korrektheit. Im konkreten Falle wenden Sie sich dafür bitte im an den jeweiligen Hersteller / Händler bzw. einen Rechtsbeistand ihrer Wahl. Die folgenden Aussagen sollen nur sensibilisieren für die Relevanz dieses Themas im Zusammenhang mit Pianos.

Für unsere Interessenten und Kunden finden sich in unseren AGB und Angebots- / Auftragsunterlagen die für uns gültigen Bedingungen.

Bei Pianos sind vor allem die Aufstell- und klimatischen Bedingungen relevant – bei selbstspielenden Instrumenten sind zusätzlich auch die Anschluss-, Nutzungs- oder Betriebsbedingungen für Werterhalt, Funktion und Sicherheit (Bsp. elektrische Anlage) relevant.

Da der Werterhalt ein so wichtiges Thema bei Pianos generell – und insbesondere bei älteren, wertvollen und teilweise unikaten Instrumenten ist, sollten Sie sich dazu ausführlich informieren und die jeweiligen Bedingungen einhalten.

Bedingungen vor Kauf prüfen

Ob Sie ein neues oder gebrauchtes Piano kaufen, es gelten immer die Garantie- oder Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Anbieters bzw. die im jeweiligen Vertrag fixierten Bedingungen. Darüber sollten Sie sich schon vor der Kauf- oder Auftragsentscheidung informieren und bei Bedarf rechtsverbindliche Auskunft einholen.

Privat versus Händler

Beim Kauf von privat sind i.d.R. Garantie- oder Gewährleistungs- oder Rückgaberechte ausgeschlossen. Händler sowie Handwerker unterliegen gesetzlichen Rahmenbedingungen, deren Umsetzung in möglichen individuellen Bedingungen abgebildet und auch unterschiedlich sein kann. Hierbei gelten wiederum unterschiedliche Bedingungen bei Kauf einer Ware oder bei der Erbringung von Renovierungs- oder anderen Dienstleistungen.

Bei Neukauf können Sie sich schon im Vorfeld auf den Internetseiten der jeweiligen Hersteller und Händler über die Garantie- oder Gewährleistungsbedingungen informieren. Es gibt einige Aspekte, die in nahezu allen Dokumenten ähnlich sind. Für die Erbringung etwaiger Garantie- oder Gewährleistungsleistungen besteht zu allermeist eine Nachweispflicht beim Kunden, d.h. es muss nicht nur der aktuelle Fall gemeldet werden unter Angabe der jeweiligen Vertragsinformationen, sondern auf Wunsch des Anbieters auch der Nachweis, dass die Voraussetzungen eingehalten wurden und wie der aktuelle mögliche Schaden entstanden ist.

Luftfeuchte

Grundsätzlich wird immer eine sachgerechte Nutzung und Aufstellung vorausgesetzt. Besonders kritisch: das Raumklima. Die Luftfeuchte bei 20° Raumtemperatur muss generell konstant im Bereich von 45-65% liegen (unterschiedliche Angaben je Anbieter). Für die überwiegend gebrauchten und damit älteren Instrumente, gilt der Bereich von 50-65%. Liegt die Luftfeuchte unterhalb dieses Bereiches funktioniert das Instrument nicht mehr so präzise. Liegt die Luftfeuchte unter 45% nimmt das Instrument Substanzschaden (Rissbildung, Leimablösungen, Stimmhaltungsprobleme etc.). Liegt die Luftfeuchte über ca. 65% quellen die Materialien.

Klimaunterschiede

Hersteller, die weltweit liefern, verbauen i.d.R. für die lokalen Klimata besonders geeignete Materialien – und dies unter besonderen klimatischen Bedingungen im Herstellbetrieb. Beispiele für solche regionalen Unterschiede: Feuchtes Klima in Asien, trockenes Klima in Nordamerika und wechselndes Klima in Europa. In Deutschland besteht die Herausforderung vor allem darin, dass wir deutliche jahreszeitliche Unterschiede haben und eine eher solide Bausubstanz der Häuser.

Konstant überwachen und steuern

Dies führt dazu, dass wir a. eine lückenlose Überwachung des Raumklimas benötigen und b. in den Jahreszeiten unterschiedlich das Raumklima sichern müssen, d.h. ggf. befeuchten im Winter und trocknen im Sommer. In jedem Falle muss der Gebrauch von Klimaanlagen, Lüftungen, Terrassen- und Wintergartentüren etc. überprüft und angepasst werden, da je nach Lebensgewohnheiten damit der ein oder andere Aufstellort für das wertvolle Piano nicht geeignet ist.

Dokumentation

Wichtig ist also nicht nur die Einhaltung der Bedingungen, sondern auch deren Dokumentation. Wir liefern i.d.R. mit jedem verkauften Instrument ein professionelles testo 174H Messgerät aus, das bei hoher Messgenauigkeit die Daten kontinuierlich aufzeichnet. Zusätzliche Substanzschäden durch Luftfeuchte können bei Einhaltung des vorgeschriebenen Raumklimas normalerweise nicht auftreten. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass der Aufstellort gegebenenfalls die Einhaltung dieser Bedingungen nicht ermöglicht – so z.B. in einem Wintergarten, in einem Dachgeschoss, bei Fußbodenheizung, vor einer oft geöffneten Terrassen- oder Außentür oder einer Tür zu einem Wintergarten, bei direkter Sonneneinstrahlung, in der Nähe eines Kamins oder Ofens, an einer zu feuchten Außenwand, etc.. Hier helfen i.d.R. auch keine Luftbefeuchter oder ähnliche Maßnahmen ein konstantes Klima zu erreichen. Da muss ein Wechsel der Gewohnheit (Türen geschlossen halten) oder rein Wechsel des Aufstellortes zusätzlich in Betracht gezogen werden.

Sind die Voraussetzungen für das notwendige konstante Klima a. nicht gegeben und b. nicht konstant nachweislich dokumentiert, gefährden Sie nicht nur das Instrument – sondern verlieren auch den Anspruch auf mögliche Gewährleistung. Gleiches gilt für jegliche Änderungen durch Sie oder andere am Instrument. Sollten Sie selbst oder andere am Instrument tätig geworden sein, verfällt i.d.R. jeder Gewährleistungsanspruch. Auch hier gilt es also sorgsam im Vorfeld mit dem Anbieter das Vorgehen abzusprechen.

Gutachter und Sachverständige

Noch ein Wort zu Gutachtern. Wenn es dazu kommt, dass Sie als Besitzer eines Instrumentes ein unabhängiges Gutachten für die Einschätzung zum Instrument oder einem bestimmten Sachverhalt benötigen, informieren Sie sich bei Gericht oder den Handwerkskammern, welcher Gutachter bei Gericht zugelassen ist und in Fachkreisen gutes Ansehen genießt. Der Gutachter sollte ein Experte für den jeweiligen Instrumententyp sein – so zum Beispiel für alte Instrumente oder auch für die Selbstspielinstrumente.

Versicherungen

Zusatzversicherungen können bei den meisten Versicherungsanbietern abgeschlossen werden, um Risiken oder Deckungslücken abzusichern. Bei unikaten Instrumenten kann jedoch auch der finanzielle Ausgleich keine perfekte Lösung sein, da eine Neubeschaffung des Unikates i.d.R. nicht möglich ist. Ob das Verhältnis von Risiko und Rate hier für Sie sinnvoll erscheint, obliegt Ihrer eigenen Einschätzung.

Bezogen auf unser Angebot, fragen Sie uns bitte gern über die genannten Kontaktmöglichkeiten, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Für Rechtsauskünfte und Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. 

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